Die Organisation CreativHäuser eG ist eine im Jahr 2018 gegründete private Wohnbaugenossenschaft. Die Ziele und Vorstellungen der Gründer sind in den Leitlinien niedergeschrieben.
Die Genossenschaft wurde gegründet um ihren Mitgliedern die Versorgung mit Wohn-, Arbeits- und Kreativ-Werkräumen zu ermöglichen.
Ziel ist es diese Möglichkeiten zu sozialverträglichen Kosten zur Verfügung zu stellen. Es sollen Projekte geschaffen werden, die den nutzenden Genossen einen hohen Freiraum bieten. Gleichzeitig gilt die Sicherheit der Gruppe als Dachorganisation und selbstbestimmende Gemeinschaft.
Satzung hört sich wie Gesetz an und das ist auch so. In der Satzung steht welchen Zweck die Genossenschaft haben soll, welche Rechte und Verantwortlichkeiten der einzelne und die Genossenschaftsorgane haben und so weiter. Die Satzung ist die Verfassung einer Genossenschaft, die das Miteinander regeln soll. Klar, dass diese Verfassung so ernst genommen wird, dass nur die Mitgliederversammlung sie ändern kann.
Das Leitbild der CreativHäuser eG ist die schriftliche Erklärung der Gründer über ihr Selbstverständnis und ihre Grundprinzipien. Es beschreibt die Mission und Vision der Genossenschaft sowie die angestrebte Organisationskultur. Nach innen soll unser Leitbild Orientierung geben, handlungsleitend und motivierend für die Gemeinschaft und für jedes einzelne Mitglieder wirken.
Nach außen soll es in der Öffentlichkeit deutlich machen, wofür wir stehen. Jedes neue Mitglied sollte diese Ziele verstehen und mittragen.
Die Organe der Genossenschaft sind die in Gesetz und Satzung vorgegebenen Organisationsstrukturen einer Genossenschaft. Oberstes Organ einer Genossenschaft ist die Mitglieder- oder Vertreterversammlung. Sie wählt den Vorstand. Der führt die laufenden Geschäfte und ist dafür auch verantwortlich. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der berät den Vorstand und kontrolliert die Geschäftsvorgänge und die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft als Vertretung der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung kann Vorstände und/oder Aufsichtsratsmitglieder abwählen.
Innerhalb der Genossenschaft bildet die Wohngruppe die kleinste Entscheidungsebene. Die Wohngruppen entscheiden über die Belange des einzelnen Projektes und dies bereits im Vorfeld, also während des Erwerbs und der Planungen.
Die Wohngruppe verwaltet sich weitgehend selbst und beeinflusst maßgeblich die Wohnsituation der Bewohner eines Projektes.
- Wir machen aus ehemaligen Offenbacher Fabriken Wohn(t)räume.
- Wir bauen umweltfreundlich und barrierefrei.
- Wir spekulieren nicht mit Immobilien, sondern schaffen Räume für Begegnungen: in den Gemeinschaftsräumen und im Café – mit Freunden und Nachbarn, Neugierigen und Interessenten.
- Gemeinschaftlich wohnen: selbstbestimmt – als Mit-Gestalter*in und als Mit-Eigentümer*in.
Der Schritt vom Homo individualis zum Homo cooperativus ist weder für eine Gruppe noch für jeden persönlich einfach. Trotzdem ist es für das Prinzip der Genossenschaft sehr wichtig, dass sich alle für die gemeinsame Sache verantwortlich fühlen. Die Teilhabe erfordert idealerweise, dass jeder seine Stärken zum Nutzen der Gruppe einbringt. Dies organisieren wir in Arbeitsgruppen, die die unterschiedlichsten Aufgaben erledigen.
Diese können so elementar sein wie der Bauausschuss, der zuständig ist für die Planungen rund um das Bauen, oder sich um die wichtigen Fragen zu Hausverwaltung, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit und vielem mehr kümmern. In der Genossenschaft findet jeder, der bereit ist seinen Beitrag zum Gelingen einzubringen, die Stelle, die seinen Interessen und Fähigkeiten am nächsten kommt.
Grundsätzlich müssen die Aufgaben erledigt werden. Je mehr durch die Mitglieder erfolgen kann, umso geringer sind aufzuwendende Kosten für Fremdleistungen.
Jede Person -natürliche wie auch juristische- kann Mitglied der CreativHäuser eG werden. Interessenten stellen einen Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied verpflichten sich bei Eintritt Geschäftsanteile zu zeichnen, deren Höhe und Anzahl in der Satzung festgelegt sind.
Um den Anspruch auf eine Wohnung der CreativHäuser eG zu erwerben, ist eine ordentliche Mitgliedschaft notwendig. Um Mitglied zu werden, müssen 10 Genossenschaftsanteile je 500,- € (also in Summe 5.000,- €) erworben werden. Zusätzlich ist eine einmalige Aufnahmegebühr (Eintrittsgeld) in Höhe von 2.000 € festgelegt.
Bei Bezug einer Wohnung müssen weitere Anteile gezeichnet werden, deren Anzahl in der Satzung festgelegt ist.
Jedes Mitglied ist Teilhaber der gesamten Genossenschaft und kann über sein Stimmrecht die Geschicke der Genossenschaft und deren Vermögen gleichberechtigt mit beeinflussen. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl in ein Gremium (Vorstand, Aufsichtsrat etc.) stellen. Jedes Mitglied hat den generellen Anspruch auf die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung, sofern freier Wohnraum zur Verfügung steht und die Wohngruppe zustimmt.
Neben der Verpflichtung, seine Beteiligung am Stammkapital der Genossenschaft zu zahlen, haben die Mitglieder die Verpflichtung, die sich aus den Rechten automatisch ergebenden Verantwortungen zu tragen. Mitbestimmung erfordert Mitwirkung.
Nein. Vererbbar sind lediglich der gesetzliche und satzungsgemäße Rückzahlungsanspruch auf eingezahlte Genossenschaftsanteile, die den gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts oder der testamentarischen Verfügung unterliegen. Die Genossenschaftsanteile gehen also lediglich im Rückzahlungsanspruch (Vermögenswert) auf die Erben über. Einen Anspruch auf die weitere Nutzung der Wohnung besteht nicht.
Ein Austritt aus der Genossenschaft ist selbstverständlich möglich. Hierzu muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Die CreativHäuser eG muss die gezeichneten Anteile zum Wert des „Auseinandersetzungsguthabens“ zurückzahlen. Der Austritt erfolgt zwei Jahre nach der Kündigung zum Jahresende. Dies ist in der Satzung genau geregelt.
Ja. In besonderen Fällen – insbesondere bei gemeinschafts- oder genossenschaftsschädigendem Verhalten – kann der Vorstand satzungsgemäß den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.
Die Hürden dafür sind hoch, aber es ist zum Schutz der Gemeinschaft möglich.
Nein. Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf die Genossenschaft als Ganzes. Genossenschaften stellen damit eine besondere Form des privaten Wohneigentums dar. Eigentümerin der Grundstücke, Häuser und Wohnungen bleibt immer die Genossenschaft, und damit alle Mitglieder gemeinsam.
Die Genossenschaft als Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsame Ziele haben, erwartet von allen Mitgliedern, dass diese die Ziele unterstützen. Zusätzlich ist es eine Stärkung der Gemeinschaft, wenn jeder seine Stärken einbringt und damit die gesamte Gruppe stärkt. Zum Beispiel im Bereich Verwaltung oder Instandhaltung, wo wir uns selbst helfen wollen.
Wann immer Menschen zusammen sind – gerade dann, wenn sie zusammenleben und viel Zeit miteinander verbringen -, können Missverständnisse und Konflikte entstehen. Grundsätzlich versucht die Genossenschaft dies zunächst in der Wohngruppe zu lösen. Erst wenn dies nicht erfolgreich oder zeitnah gelöst werden kann, beschäftigt sich die gesamte Genossenschaft – also die Mitgliederversammlung – mit den Differenzen.
Ja. Die Mitglieder in der Generalversammlung entscheiden über die Besetzung der Gremien. Sicher ist eins: Vorstände und Aufsichtsräte sind Mitglieder der Genossenschaft. Sonst würde das eiserne Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr gelten. Sicher ist auch: das Engagement in der Genossenschaft ist gewünscht. Es bedeutet allerdings auch Verantwortung und die Bereitschaft zum Engagement.
Satzungsgemäß ist die Beteiligung am Stammkapital festgeschrieben. Mitglieder können einen höheren Anteil am Stammkapital erwerben. Dies führt aber nicht zu einem höheren Stimmrecht. Ein Kopf, eine Stimme!
Ja. Die Finanzierung der Projekte der Genossenschaft, also der Erwerb und die Umbaukosten, werden über diverse Bausteine sichergestellt. Ein wichtiger Baustein sind dabei Darlehen, die Mitglieder der Genossenschaft geben.
Im Regelfall ist dies ein Darlehen mit offener Laufzeit, für die wir Zinsen (derzeit 2% p.a.) bezahlen. Aktuell verfügt die CreativHäuser eG bereits über solche Beträge in beträchtlicher Höhe.
Die CreativHäuser eG schließt mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist durch die Genossenschaft nahezu nicht kündbar. Dies heißt insbesondere: Eigenbedarfskündigungen sind nicht möglich. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft.
Lebendige Gemeinschaft braucht Raum. Für die gemeinschaftlichen Aktivitäten schaffen wir Gemeinschaftsräume, Dachterrassen, Wellnessbereiche, Hofflächen und/oder gastronomische und kulturelle Einrichtungen.
Lebendige Gemeinschaft braucht ausreichende bis optimale Gelegenheiten und Gegebenheiten. Gemeinschaftsflächen verbinden nicht nur Mitglieder, sondern können auch nachbarschaftliche Beziehungen stärken.
Ja. Wohnen bei Genossenschaften hat schon immer mehr bedeutet als ein Dach über dem Kopf. Solidargemeinschaft erfordert eben genau, dass alle Kosten solidarisch getragen werden.
Die gewählte Wohnung wird dem Mitglied zur dauerhaften Nutzung überlassen. Hinsichtlich der Innenausstattung und Einrichtung gilt die vollständige Freiheit nach Gesetz. Bauliche Änderungen, die in die Konstruktion des Gebäudes oder seiner Bestandteile eingreifen, sind dem Vorstand der Genossenschaft zur vorherigen Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Die entscheidende Gestaltung der Wohnung erfolgt bereits in der Planungsphase unter weitgehender Einbeziehung des Mitgliedes, das sich diese Wohnung ausgesucht hat.
Das Nutzungsentgelt stellt eine Kostenmiete dar, es deckt ausschließlich die anfallenden Betriebs- und Finanzierungskosten, Rücklagen und die Verwaltungskosten der Genossenschaft. Es wird kein Profit erwirtschaftet.
Grundsätzlich ist eine Untervermietung/Zwischenvermietung nicht vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Genossenschaft über mögliche Optionen entscheiden. Darüber entscheidet die Wohngruppe des jeweiligen Objektes und der Vorstand.
Grundsätzlich gibt es kein Tierhaltungsverbot. Die Entscheidung darüber, welche Haustiere im Gemeinschaftsobjekt leben dürfen, trifft die jeweilige Wohngruppe.
Ja. Sollte es gewünscht werden, kann jedes Mitglied sich auf jede beliebige andere Wohnung der Genossenschaft bewerben.