Grundsätzlich gibt es kein Tierhaltungsverbot. Die Entscheidung darüber, welche Haustiere im Gemeinschaftsobjekt leben dürfen, trifft die jeweilige Wohngruppe.
Grundsätzlich gibt es kein Tierhaltungsverbot. Die Entscheidung darüber, welche Haustiere im Gemeinschaftsobjekt leben dürfen, trifft die jeweilige Wohngruppe.