Grundsätzlich ist eine Untervermietung/Zwischenvermietung nicht vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Genossenschaft über mögliche Optionen entscheiden. Darüber entscheidet die Wohngruppe des jeweiligen Objektes und der Vorstand.
Grundsätzlich ist eine Untervermietung/Zwischenvermietung nicht vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Genossenschaft über mögliche Optionen entscheiden. Darüber entscheidet die Wohngruppe des jeweiligen Objektes und der Vorstand.